Vertrag

Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet.

Bei einem Vertrag handelt es sich um ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet. Das Zustandekommen von Verträgen ist in den §§ 145 ff. BGB geregelt.

Ein Vertrag wird dann wirksam, wenn mindestens zwei sich korrespondierende Willenserklärungen (Angebot und Annahme), hinsichtlich des wesentlichen Vertragsinhalts vorliegen.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Auslegung
Auslegung bezeichnet die Interpretation von Gesetzen und Verträgen.
Informationen ansehen »
Leistung
Eine Leistung ist ein Tun oder Unterlassen zur Erfüllung einer Schuld.
Informationen ansehen »
Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »
Kapitalgesellschaft
Kapitalgesellschaften sind Rechtsformen, bei denen die Kapitalbeteiligungen der Gesellschafter im Vordergrund stehen und diese nicht für Verbindlichk…
Informationen ansehen »
Vertrag
Ein Vertrag ist ein mehrseitiges Rechtsgeschäft, das ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien begründet.
Informationen ansehen »
Angebot und Annahme
Ein Angebot ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung. Wird es angenommen, kommt ein Vertrag zustande.
Informationen ansehen »