Personengesellschaft

Personengesellschaft

Bei einer Personengesellschaft handelt es sich um eine Rechtsform, bei der die Personen hinter dem Unternehmen im Vordergrund stehen. Der Grundtyp der Personengesellschaft ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

Zu den Personengesellschaften gehören:

Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sie haben damit keine eigene Rechtspersönlichkeit.

Kennzeichnend für Personengesellschaften ist eine persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.

Personengesellschaften sind kein eigenes Steuersubjekt. Die Einkünfte werden den Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen versteuert.

Auch wenn heutzutage haftungsbeschränkte Gesellschaften dominieren, kann die persönliche Haftung der Gesellschafter auch ein Qualitätsversprechen sein. So appellierte der frühere Trigema-Chef Wolfgang Grupp an Unternehmer, das persönliche Haftungsrisiko auf sich zu nehmen, und fordert eine steuerliche Privilegierung.

Hinweis:

Unsere Artikel erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzen keine rechtliche oder steuerliche Beratung.

Weitere passende Beiträge:

Wirtschaftlich Berechtigter
Wirtschaftlich Berechtigte sind in der Regel sind die Gesellschafter einer Gesellschaft.
Informationen ansehen »
Verbindlichkeit
Unter einer Verbindlichkeit versteht man die Verpflichtung eines Schuldners, seinem Gläubiger gegenüber eine Leistung zu erbringen.
Informationen ansehen »
Gewerbe
Ein Gewerbe ist jede offene, planmäßige, erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und selbstständige Tätigkeit, mit Ausnahme der freien Berufe.
Informationen ansehen »
Forderung
Bei einer Forderung handelt es sich um einen schuldrechtlichen Anspruch des Gläubigers gegen den Schuldner auf eine Leistung.
Informationen ansehen »